Unsere Argumente

Wir sind nicht einfach nur dagegen.

Unsere Gründe sind vielfältig und fundiert!

Tierschutz

Durch Renaturierungsmaßnahmen in Badbergen-Wulften, Lechterke und Rüsfort hat sich die Vogelwelt stark entwickelt[1]. Die geplante Fläche Wrau liegt in einem Gebiet mit hoher Dichte sensibler Vogelarten, u.a. Weißstorch (320m entferntes Nest mit Nachzucht), Rohr- und Rotmilan, Schwarzmilan, Kiebitz, sowie Fledermausarten wie Breitflügel-, Zwergfledermaus und Abendsegler.[2] In den vorliegenden Unterlagen fehlen Angaben zu verschiedenen Vogelarten wie Uferschnepfe, Rohr- und Wiesenweihe oder Schwarzstorch, die das Gebiet nutzen. Die Einstufung des Konfliktpotenzials wird daher als fehlerhaft angesehen. Die Errichtung des Windparks würde nicht nur diese Fauna beeinträchtigen, sondern auch die Trittsteinfunktion des Gebiets gefährden – insbesondere hinsichtlich der Verbindung zu nordwestlichen Moor- und Feuchtgebieten. Zusätzlich verstärken Schadstoffe wie PFAS und Bisphenol A aus dem Rotorabrieb die Belastung[3]. Der weitere Flächenverbrauch durch Photovoltaik erhöht das Risiko für Großvögel, da diese zunehmend gezwungen sind, unter WEA nach Nahrung zu suchen und dort zu verunglücken.

Vorhandener Windpark Wohld

Der bestehende Windpark Wohld wird repowered: Alte 170m hohe Anlagen werden durch neue mit 247m Höhe ersetzt, ergänzt durch eine Photovoltaikanlage und Wasserstoffspeicher. Zusammen mit dem nahegelegenen Windpark Wehdel, der sich über 188ha erstreckt, sind bereits 2,39% der Gemeindefläche Badbergens durch Windparks belegt – deutlich mehr als die vorgesehenen 1,51%. Flächen aus dem angrenzenden Landkreis Vechta sind ebenfalls betroffen, wurden aber in der Planung des Landkreises Osnabrück nicht berücksichtigt. Die Nutzung der bestehenden Infrastruktur für kombinierte Energiegewinnung und -speicherung ist zu begrüßen[1]. Der zusätzliche Bedarf eines weiteren Windparks nach altem Muster ist damit nicht begründbar – diese Fläche könnte der Landwirtschaft erhalten bleiben. Hinzu kommt, dass mit zunehmender Anzahl von Windkraftanlagen auch die Infrastrukturkosten steigen, was letztlich die Strompreise erhöht – wie bereits an der höheren Preisentwicklung im Norden erkennbar.

Überschwemmungsgebiet
Geologie
Kulturschatz Artland

Seit 2015 wurden an der Gehobenen Hase gezielt Überlaufstrecken zur Hochwasserkontrolle eingerichtet, darunter eine 650 m lange Strecke direkt neben dem geplanten Windparkgebiet[1]. Die gesamte Fläche ist als aktiv gemanagtes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen und war im Winter 2023/24 über Wochen hinweg großflächig überflutet[2]. Der Bau von Windrädern erfordert erhöhte Fundamente, was die Überschwemmungsfläche weiter verringert und angrenzende Gebäude – darunter sieben denkmalgeschützte Höfe – stärker gefährden würde. 79 Wohnhäuser sind von der Planung betroffen, davon 27 in der höchsten Belastungskategorie, was 33 % entspricht – deutlich mehr als angegeben[3]. Das Planungsbüro Kortemeier Brockmann sowie das Umweltforum Osnabrück empfehlen die Streichung des Gebiets[4]. Zudem sind die geplanten Anlagen höher als angenommen (247 m statt 230 m) – das wird im RROP nicht berücksichtigt

Die Lage zwischen zwei großen Flüssen macht normale Gründungen unmöglich – aufwendige Maßnahmen erhöhen die Bodenverdichtung und behindern den Wasserabfluss, was wiederum die Standsicherheit gefährdet. Dieses Risiko wurde in der Analyse nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie potenzielle Havarien mit auslaufendem Öl in einem hochwassergefährdeten Gebiet. In bisherigen Planentwürfen wurden Flächen mit geringeren Risiken gestrichen – die geologische Sonderstellung der Wrau-Fläche scheint hier übersehen worden zu sein.

Die Artländer Kulturlandschaft mit ihrer einzigartigen Dichte gut erhaltener Fachwerkhöfe wurde einst als Weltkulturerbe diskutiert. Die Errichtung von Windrädern würde dieses wertvolle historische Ensemble massiv beeinträchtigen. Das Gebiet ist auch touristisch von großer Bedeutung – zahlreiche Rad- und Wanderrouten wie die Hase-Ems-Tour, die Giebeltour oder der Artland-Radweg verlaufen hier. Die Bauernschaft Wohld mit ihren denkmalgeschützten Höfen stellt ein besonders homogenes, liebevoll restauriertes Ensemble dar. Obwohl viele Anwohner erneuerbaren Energien offen gegenüberstehen und auch selbst investieren, ist ein Einkreisen von 16 Wohnhäusern durch zwei große Windparks nicht zumutbar. Schattenwurf, Lärmbelastung und die fehlende Möglichkeit, sich baulich dagegen zu schützen (z. B. der Denkmalschutz erlaubt nicht den Einbau von Rollläden), machen die Wohnqualität untragbar. Abschaltmaßnahmen sind zudem in bestehenden Anlagen nachweislich nicht zuverlässig.

Schutzgut Demokratie

Die wirtschaftlichen Vorteile konzentrieren sich auf Betreiber und Grundstückseigentümer, während die betroffenen Anwohner keine Beteiligung erfahren – das widerspricht dem Grundgedanken bürgernaher Planung und gefährdet die demokratische Akzeptanz. Eine aktive Ansprache der Bevölkerung hat bisher nicht stattgefunden.

Verbraucherschutz

Im Vorranggebiet Wrau wird Nutzvieh in Freilandhaltung betrieben. Abriebstoffe aus den Windrädern (z. B. Mikroplastik, PFAS) gelangen durch Wind und Regen in Boden und Grundwasser – eine Gefährdung für Tier, Mensch und Lebensmittel. Besonders kritisch ist die Situation wegen der hohen Grundwassernähe und regelmäßigen Überflutungen. Wildtiere und Futterpflanzen sind ebenso betroffen – bisher wird dies im rROP nicht berücksichtigt[1].

Schädigung von Vermögenswerten

Die Sichtbarkeit, Geräusche und Schattenwurf der Windkraftanlagen mindern nachweislich den Wert umliegender Grundstücke. Eine Entschädigungsregelung ist im Raumordnungsprogramm nicht vorgesehen, ebenso fehlt bislang eine Information oder Beteiligung der betroffenen Eigentümer.

Schutzgut Mensch

Der geplante Windpark Wrau würde nach dem neuesten Stand mit Anlagen von 247 m Höhe realisiert. Laut früheren Planungen (RROP 2013)[1] entfällt die Fläche bei einem Abstand von 500 m – dieser Wert wäre nun erreicht. Mit 79 betroffenen Wohnhäusern im Außenbereich, davon 27 hochbelastet, ist Wrau das Gebiet mit der größten Betroffenheit im gesamten Landkreis. Schon 2013 wurde die Fläche mit Verweis auf die unzumutbare optische und akustische Belastung aus dem RROP gestrichen – die Situation ist durch größere Anlagen heute noch verschärft. Die notwendige Begrenzung von Schall, Schattenwurf und Bauhöhe verringert zudem die Effizienz, ohne die Belastung für die Bewohner wirklich zu senken.